16. August 2023
Ist die Überwachung von Marken notwendig und sinnvoll?

Rechtsanwältin | Fachanwältin
für Gewerblichen Rechtsschutz
Ja, auf jeden Fall! Eine Markenüberwachung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber notwendig, um seine Marken effektiv zu schützen.
Eine kontinuierliche Markenüberwachung bietet unter anderem folgende Vorteile:
- Sie erhalten in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die von Ihren Wettbewerbern angemeldeten identischen oder ähnlichen Marken für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen.
- Es kann schnell und rechtzeitig auf eine neu angemeldete relevante Marke, die eine Verletzung Ihrer Marke darstellt, reagiert werden.
- Sie werden über die Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs (in der Regel: Einlegung eines Widerspruchs) gegen die aufgefundene jüngere Marke informiert. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist es zwar noch möglich, gegen Anmelder/Inhaber einer jüngeren Marke vorzugehen, dies ist jedoch häufig mit höheren Kosten verbunden. So kann z.B. auch noch nach Ablauf der Widerspruchsfrist in vielen Fällen ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit der gegnerischen Marke wegen bestehender älterer Rechte beim jeweiligen Markenamt gestellt und/oder auch Klage vor einem Zivilgericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihre Marken nicht überwachen lassen, besteht die Gefahr, dass ein oder mehrere Mitbewerber Ihre Marken in identischer oder verwechselbar ähnlicher Weise für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen benutzen, mit der Folge, dass die angesprochenen Verkehrskreise irrtümlich annehmen, dass die von dem Mitbewerber* unter dieser Marke angebotenen Waren oder Dienstleistungen aus Ihrem Unternehmen stammen oder dass zwischen dem Unternehmen des Mitbewerbers und Ihrem Unternehmen organisatorische oder wirtschaftliche Verbindungen bestehen. Dies kann zu einer Verwässerung Ihrer Marken mit erheblichen Umsatz- und Gewinneinbußen führen.
- Eine Nichtbeobachtung des Marktes und der damit einhergehenden mehrjährigen unberechtigten Benutzung Ihrer Marke durch Dritte für identische oder ähnliche Waren, kann im schlimmsten Fall auch dazu führen, dass Ihre Marke zu einem Gattungsbegriff wird, der dann von Dritten, insbesondere Ihren Mitbewerbern, frei verwendet werden darf.
- Einige Markenämter, so zum Beispiel auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüfen eine angemeldete Marke nur auf absolute Schutzhindernisse, also zum Beispiel darauf, ob die Anmeldemarke Unterscheidungskraft hat und ob sie im Hinblick auf die mir ihr beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen rein beschreibend ist. Das DPMA prüft jedoch nicht, ob der Eintragung und Benutzung der angemeldeten Marke ältere Markenrechte Dritter entgegenstehen. Es ist allein Sache des Inhabers der älteren Marke, dafür zu sorgen, dass eine jüngere identische oder verwechselbar ähnliche Marke, die eine Verletzung seiner älteren Marke darstellt, nicht eingetragen bzw. gelöscht und eine rechtswidrige Benutzung untersagt wird.
- Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) führt nach Anmeldung einer Unionsmarke eine sogenannte Unionsmarkenrecherche durch und teilt anschließend dem Inhaber einer älteren identischen oder ähnlichen Unionsmarke mit, dass seine Marke im Unionsmarkenrecherchebericht der jüngeren Marke genannt wurde. Es bleibt jedoch dann dem unterrichteten Markeninhaber selbst überlassen gegen die jüngere Markenanmeldung, z.B. durch Einlegung eines Widerspruchs vorzugehen und die vollständige oder teilweise Zurückweisung der jüngeren Unionsmarkenanmeldung zu beantragen. Allerdings unterrichtet das EUIPO den Inhaber der älteren Unionsmarke nicht über jüngere angemeldete oder eingetragene nationale Marken in den einzelnen 27 EU-Staaten. Da eine eingetragene Unionsmarke automatisch Schutz in allen EU-Ländern genießt, würde die Anmeldung einer jüngeren Marke bereits in nur einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten, die mit Ihrer älteren Unionsmarke identisch oder ähnlich ist und Schutz für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen beansprucht, eine Verletzung Ihrer Marke darstellenDaher ist eine EU-weite Überwachung einer Unionsmarke absolut sinnvoll.
Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie hierzu Fragen haben.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.